Seit Juni 2017 und dem Inkrafttreten der 4. europäischen AML/CFT-Richtlinie sind die Berufe im Rechts-, Finanz-, Versicherungs- und Immobiliensektor verpflichtet, ihre Kunden gut zu kennen, um jegliches Geldwäscherisiko zu vermeiden.
Für alle Fachleute, die dieser AML/CFT-Gesetzgebung unterliegen, ist es als Teil der „Know Your Customer“-Verfahren zwingend erforderlich, die Identität der Kunden durch Überprüfung einer natürlichen Person in unserer speziell auf AML/CFT ausgerichteten Datenbank zu verifizieren.
Mit rund 3.500.000 registrierten und ständig aktualisierten Personen deckt unsere Datenbank die ganze Welt ab, sowohl was die in den Sanktionslisten aufgeführten Personen (rund 350 verwaltete „Sanktionslisten“) als auch die politisch exponierten Personen (PEPs) betrifft. Darüber hinaus haben wir Zugang zu mehreren hunderttausend Presseartikeln (Adverse media) über diese Personen.
Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie lediglich die Funktion „SINGLE CHECK“ abonnieren.
Mit diesem Abonnement, bei dem Sie den Vor- und Nachnamen einer Person oder sogar ihr Geburtsdatum oder ihr Wohnsitzland eingeben, sendet Ihnen 1stKYC innerhalb weniger Minuten einen detaillierten Bericht per E-Mail über die in unserer Datenbank gefundenen Informationen sowie Links zu negativen Informationen, damit Sie Ihren Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche nachkommen können.
Wenn die gesuchte Person nicht in der Datenbank enthalten ist, wird dies im Bericht ebenfalls bestätigt.
Um das Single Verification System zu nutzen, müssen Sie sich lediglich bei 1stKYC anmelden und einen Datensatz erstellen, um die juristische oder natürliche Person zu identifizieren, für die Sie handeln. Die Ergebnisse der Suche werden an die von Ihnen gewählte E-Mail-Adresse gesendet.
Sobald Sie identifiziert worden sind, erhalten Sie 10 kostenlose Überprüfungen, mit denen Sie das System maximal 15 Tage lang testen können
Nach Abschluss der kostenlosen Tests haben Sie die Möglichkeit, „Pakete“ verschiedener Größenordnungen zu abonnieren, die es Ihnen ermöglichen, mit den einzelnen Überprüfungen fortzufahren
ACHTUNG: Das Einzelkontrollsystem erzeugt zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Stichprobenkontrolle. Dieser Ansatz entspricht nicht vollständig den Anforderungen der Vierten Richtlinie, da er nicht die Funktion der VIGILANZ im Sinne von Artikel 13, d) der Richtlinie erfüllt. Um die Verordnung vollständig zu erfüllen, muss die SaaS-Version von 1stKYC verwendet werden, die Sie auf der Seite https://www.1stkyc.com/de/saas-software/ finden.
Wenn Sie mehr wissen möchten, können Sie uns gerne eine E-Mail schicken.
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