Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten

Einer der grundlegenden Punkte der 4ten. Richtlinie ist die Kenntnis des Endbegünstigten (UBO) einer Rechtsstruktur.

Wenn Sie eine juristische Person erstellen, müssen Sie auf der Registerkarte „Aktionäre“ die natürlichen und/oder juristischen Personen auswählen, die Aktionäre der betreffenden juristischen Person sind.

Wenn Sie eine natürliche Person als Aktionär deklarieren, finden Sie die juristische Person automatisch in der Registerkarte „Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten“ der natürlichen Person.

In der Akte der natürliche Person müssen Sie daraufhin eingeben, ob die natürliche Person im eigenen Namen oder im Namen eines oder mehrerer Dritter handelt.

Im einfachsten Fall handelt die natürliche Person vollständig in ihrem eigenen Namen. In diesem Fall reicht es aus neben „Der Aktionär handelt im eigenen Namen“ zusätzlich noch 100% anzugeben. Sie müssen auch die UBO-Erklärung von der natürlichen Person unterschreiben lassen und das Dokument im Feld „Dokument“ hochladen. Zu Ihrer Information: Dieses Dokument wird automatisch generiert. Sie müssen auf dem Bildschirm nur die Schaltfläche “ Drucken Sie das Formular für den wirtschaftlichen Berechtigten aus“ klicken.

Wenn die natürliche Person nur teilweise im eigenen Namen handelt, muss die Identität des betreffenden Dritten sowie der Prozentsatz, bis zu dem die andere natürliche Person eingreift, angegeben werden.

Achtung ! Bevor Sie dies tun, müssen Sie zuerst ein Formular „natürliche Person“ für jede dritte Person erstellt haben und Sie müssen auch deren UBO-Erklärung haben.

Außerdem müssen Sie im Feld „Dokument“ die Identifizierungserklärung der intervenierenden natürlichen Person hochladen. Dieses Dokument wird automatisch generiert. Sie müssen nur auf die Schaltfläche „Aktionen“ rechts in der Liste der natürlichen Personen und dann auf „CI drucken“ klicken.

Schließlich kann die natürliche Person auch nur im Namen Dritter handeln. In diesem Fall wird im Feld „Der Aktionär handelt im eigenen Namen“ zusätzlich 0% angegeben und die Aufschlüsselung der Dritten muss 100% der gehaltenen Aktien abdecken.

Sie finden in jeder betroffenen Dritten Person unter der Registerkarte „Erklärung der des wirtschaftlich Berechtigten“ die Beziehung zwischen der natürlichen Person und der juristischen Person durch die Ermittlung ihres direkten Aktionärs.

Wenn die natürliche Person als Aktionär mehrerer juristischer Personen auftritt, gilt für jede juristische Person das gleiche Verfahren.

Vor dem Abschluss können Sie über den Link (siehe Organigramm auf der rechten Seite) die Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen besser erkennen. Wie Sie sehen, ist es auch möglich, dieses Flussdiagramm auszudrucken.

Wichtig ! Nur über die juristische Person lassen sich Aktien zu natürlichen  Personen hinzufügen.

Nähere Informationen zum Hinzufügen von Aktien finden Sie hier:

https://www.1stkyc.com/de/vorhandene-aktien/?preview=true

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